Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Peter Schlecht GmbH, Holzfachhandel + Sägewerk, Mühlbachstraße 17a, 82229 Seefeld, vertreten durch den Geschäftsführer Peter Schlecht, eingetragen im Handelsregister des AG München, unter der Register-Nummer HRB 80 728, gelten für alle Lieferungen und Leistungen gegenüber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, die als natürliche Person ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Diese AGB gelten nicht für Kaufabschlüsse über den Online-Shop des Verkäufers
Die Warenangebote des Verkäufers stellen kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung (Kaufangebot des Käufers). Sie können Ihr Kaufangebot in den Verkaufsräumen mündlich, ansonsten telefonisch, schriftlich, per Fax oder per E-Mail abgeben. Für Bestellungen über das im Online-Shop des Verkäufers integrierte Bestellsystem gelten die Regelungen und Hinweise in den gesonderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers für den Online-Shop. Die Annahme Ihres Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt durch Bestätigung in Textform, in welcher Sie zugleich in schriftlicher Form über ein gegebenenfalls bestehendes Widerrufsrecht belehrt werden, oder durch Aushändigen der Ware. Sollten Sie binnen 7 Werktagen keine Auftragsbestätigung oder Mitteilung über die Auslieferung bzw. keine Ware erhalten haben, sind Sie nicht mehr an Ihre Bestellung gebunden. Gegebenfalls bereits erbrachte Leistungen werden in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet.
Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise stellen Endpreise dar. Sie beinhalten die Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe. Nicht enthalten sind Versandkosten, die nach Art der Ware, Gewicht und Bestellwert unterschiedlich hoch ausfallen und der ausgehängten Versandkostentabelle entnommen werden können oder auf Anfrage mitgeteilt werden.
Die Zahlungs- und Versandbedingungen entnehmen Sie dem Aushang in den Geschäftsräumen des Verkäufers oder der Auftragsbestätigung. Sie werden gebeten, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und Beanstandungen dem Verkäufer und dem Spediteur schnellstmöglich mitzuteilen. Ihre Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt.
Im Falle der Ausübung eines für Sie geltenden Widerrufsrechtes bei Fernabsatzverträgen, haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
Holz ist ein Naturprodukt. Die Bandbreite von natürlichen Farb-, Struktur und sonstigen Unterschieden innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz und stellt keinen Fehler oder Mangel dar, der zu Reklamationen berechtigt oder für die der Verkäufer haftet. Wir empfehlen Ihnen daher, sich vorher über die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften dieses Naturproduktes im Hinblick auf die von Ihnen gewünschte Verwendung fachlichen Rat einzuholen.
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Gewährleistung. Soweit Garantien beworben werden, ergeben sich die Einzelheiten aus den Garantiebedingungen, die zusammen mit der Auftragsbestätigung, spätestens mit Aushändigung der Ware in Textform zur Verfügung gestellt werden. Bei Mängeln der gelieferten Ware stehen Ihnen unabhängig vom Vorliegen einer Garantie die gesetzlichen Rechte im Rahmen der Gewährleistung zu. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte werden durch eine Garantie nicht eingeschränkt, sondern es ergeben sich hieraus gegebenenfalls zusätzliche Ansprüche gegen uns und/oder den Hersteller. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den der Ware gegebenenfalls beigefügten Garantiebedingungen.
Im Falle einer Reklamation wenden Sie sich bitte an uns unter folgender Telefonnummer: 08152/9926 6 oder E-Mailadresse: info(at)schlecht.de
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Die Haftung des Verkäufers für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern keine wesentliche Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen), Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Garantien für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes oder auch Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind. Das gilt auch für entsprechende Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Verkäufers. Dabei ist die Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dem vertragstypisch gerechnet werden muss. Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gilt die Haftungsbeschränkung nicht.
Die personenbezogenen Daten, die Sie uns z. B. bei einer Bestellung oder per E-Mail mitteilen (z. B. Ihr Name und Ihre Kontaktdaten), werden nur zur Korrespondenz mit Ihnen und nur für den Zweck verarbeitet, zu dem Sie uns die Daten zur Verfügung gestellt haben. Wir geben Ihre Daten nur an das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen weiter, soweit dies zur Lieferung der Waren notwendig ist. Zur Abwicklung von Zahlungen geben wir Ihre Zahlungsdaten an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weiter.
Wir versichern, dass wir Ihre personenbezogenen Daten im Übrigen nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dass wir dazu gesetzlich verpflichtet wären, und auch nicht zu Werbezwecken einsetzen, sofern Sie nicht vorher ausdrücklich eingewilligt haben. Soweit wir zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen Dienstleistungen Dritter in Anspruch nehmen, werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten.
Dauer der Speicherung
Personenbezogene Daten, die uns über unsere Website mitgeteilt worden sind, werden nur so lange gespeichert, bis der Zweck erfüllt ist, zu dem sie uns anvertraut wurden. Soweit handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen zu beachten sind, kann die Dauer der Speicherung bestimmter Daten bis zu 10 Jahre betragen.
Ihre Rechte
Sollten Sie mit der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten nicht mehr einverstanden oder diese unrichtig geworden sein, werden wir auf eine entsprechende Weisung hin im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Löschung, Korrektur oder Sperrung Ihrer Daten veranlassen. Auf Wunsch erhalten Sie unentgeltlich Auskunft über alle personenbezogenen Daten, die wir über Sie gespeichert haben. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten, für Auskünfte, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten wenden Sie sich bitte an:
Peter Schlecht GmbH
Geschäftsführer: Peter Schlecht
Mühlbachstraße 17a
82229 Seefeld
Telefon 08152/9926 6
Telefax: 08152/9926 88
1.1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers sind nur anwendbar, wenn der Lieferant ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmt.
1.2. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, kann der Lieferant diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behält der Lieferant Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, dem Besteller ist eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung erteilt worden. Soweit der Lieferant das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annimmt, sind diese Unterlagen ihm unverzüglich zurückzusenden.
4.1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten die Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
4.2. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
4.3. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
4.4. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
6.1. Die Lieferzeit ergibt sich aus gesonderten vertraglichen Vereinbarungen der Parteien. Ihre Einhaltung durch den Lieferanten setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen und alle ggf. vereinbarten weiteren Vorbedingungen erfüllt hat.
6.2. Die Einhaltung der Lieferzeit steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Kann der Lieferant absehen, dass er nicht in der Lage sein wird, seine Verpflichtungen innerhalb der vertraglich festgelegten Fristen zu erfüllen, hat er den Besteller davon unverzüglich und schriftlich in Kenntnis zu setzen, ihm die Gründe mitzuteilen sowie nach Möglichkeit ihm den voraussichtlichen Erfüllungstermin zu nennen. Benachrichtigt der Lieferant den Besteller nicht entsprechend, ist der Besteller berechtigt, Ersatz der Kosten zu verlangen, die ihm aufgrund des Umstandes entstehen, dass er eine solche Mitteilung nicht erhalten hat.
6.3. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere bei Streik und Aussperrungen sowie beim Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die außerhalb des Willens des Lieferanten liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann vom Lieferanten nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden dem Besteller unverzüglich mitgeteilt.
6.4. Setzt der Besteller dem Lieferanten unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle - nach Fälligkeit - eine angemessene Frist zur Leistung und wird die Frist nicht eingehalten, ist der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt berechtigt. Weitere Ansprüche bestehen - unbeschadet der unter HAFTUNG ausgeführten Voraussetzung – nicht.
6.5. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Lieferant die Versandbereitschaft mitgeteilt hat. Sobald eine Abnahme zu erfolgen hat - außer bei gerechtfertigter Verweigerung - ist der Abnahmetermin maßgebend, hilfsweise die Meldung der Abnahmebereitschaft.
6.6. Werden der Versand bzw. die Abnahme des Liefergegenstandes aus Gründen verzögert, die der Besteller zu vertreten hat, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Meldung des Versands bzw. der Abnahmebereitschaft, die durch die Verzögerung entstandenen Kosten berechnet.
6.7. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist er dem Lieferanten für den hierdurch entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen erstattungspflichtig. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Lieferung in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/ Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung er Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
8.1. Der Lieferant behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn der Lieferant sich nicht stets ausdrücklich hierauf beruft. Der Lieferant ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
8.2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Besteller den Lieferanten unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller dem Lieferanten für den entstandenen Ausfall.
8.3. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an den Lieferanten in Höhe des mit vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Lieferanten, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Der Lieferant wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
8.4. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag des Lieferanten. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, dem Lieferanten nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt dieser das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller dem Lieferanten anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für diesen verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen des Lieferanten gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
8.5. Der Lieferant verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
9.1. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
9.2. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der gelieferten Ware beim Besteller. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Absatz 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist die Zustimmung des Lieferanten einzuholen.
9.3. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so wird der Lieferant die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach seiner Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist dem Lieferanten stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
9.4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
9.5. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
9.6. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
9.7. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen den Lieferanten bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
10.1. Der Besteller kann über die ihm in diesen Bedingungen zugestandenen Ansprüche hinaus keine Ersatzansprüche, insbesondere keine Ansprüche für Produktionsstillstand, entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall, Vertragseinbußen oder jeden anderen indirekten oder Folgeschaden auch aus außervertraglicher Haftung oder sonstiger Rechte, die wegen etwaiger Nachteile mit der Lieferung zusammenhängen, gegen den Lieferanten geltend machen, gleichgültig auf welchen Rechtsgrund er sich beruft. Der Lieferant haftet jedoch bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers, der Organe oder leitende Angestellter, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und bei Mängeln, die er arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit er garantiert hat, sowie wenn der Lieferant nach Produkthaftungsgesetzt für Personen an privat genutzten Gegenständen zu haften hat.
10.2. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Lieferant auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, im letzten Fall auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
11.1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
11.2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Lieferanten, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
11.3. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, unterliegen der Schriftform.